Funkverbot für alte drahtlose Telefone

Von | 3. Januar 2009

Übrigens, ab dem 1.1.2009 ist die Betriebserlaubnis alten drahtlosen Telefonen entzogen worden. Ich habe darüber nachgedacht, was das jetzt für mich und mein schnurloses elektronisches Telefonumfeld bedeutet und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich keine Geräte habe, die nach den analogen Standards CT1+ und CT2 funken. 

Hier bei uns im Haus wird soviel quer- und überhaupt gefunkt, sodass ich mich frage, wie da evtl. Verstöße sauber erkannt werden wollen. Bei einer evtl. Ahndung soll aber das „Prinzip der Verhältnismäßigkeit“ herangezogen werden. So der Plan.

Damit ist der Weg frei für neue Spielereien Herausforderungen. Ich bin gespannt, welche Mobil- und Nahfunkanwendungen uns über die frei gewordenen Frequenzen künftig zur Verfügung gestellt werden.

via heise online

4 Gedanken zu „Funkverbot für alte drahtlose Telefone

  1. Stefan*

    Ich dachte ja mal, dass sich kabellose Standards überall durchsetzen werden, aber wenn ich mal über meinen Schreibtisch gucke – oder hinter meinen DVD-Player … Vielleicht wäre das ja mal ein guter Anwendungsbereich für die freien Frequenzen.

    (Ha! Ich arbeite mich nach vorne!)

  2. stef Beitragsautor

    Bleibt natürlich generell die Frage, ob man alles mit Funk belegen will. Schließlich funkt es ja heutzutage schon überall dermaßen viel durch die Gegend.
    Aber an gewissen Stellen wünsche ich mir auch einige Kabel weg, so z.B. zwischen Flur und Wohnbereich.

    (Jaaaa, Stefan*, du schaffst das. Go go go!) 🙂

  3. mr.gene

    Da war noch was, was ich prüfen wollte bzw. sollte…da muss ich wohl mal nachschauen bei Gelegenheit…

  4. stef Beitragsautor

    @mr.gene: Ja, mach das. Aber höchstwahrscheinlich wird es wenige geben, die noch so alte analoge Funker in der Wohnung haben.

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