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Funkverbot für alte drahtlose Telefone

Übrigens, ab dem 1.1.2009 ist die Betriebserlaubnis alten drahtlosen Telefonen entzogen worden. Ich habe darüber nachgedacht, was das jetzt für mich und mein schnurloses elektronisches Telefonumfeld bedeutet und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich keine Geräte habe, die nach den analogen Standards CT1+ und CT2 funken. 

Hier bei uns im Haus wird soviel quer- und überhaupt gefunkt, sodass ich mich frage, wie da evtl. Verstöße sauber erkannt werden wollen. Bei einer evtl. Ahndung soll aber das „Prinzip der Verhältnismäßigkeit“ herangezogen werden. So der Plan.

Damit ist der Weg frei für neue Spielereien Herausforderungen. Ich bin gespannt, welche Mobil- und Nahfunkanwendungen uns über die frei gewordenen Frequenzen künftig zur Verfügung gestellt werden.

via heise online

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